Der Ehrenrat

… hat die Aufgaben

  1. über Ehrungen von Vereinsmitgliedern und Nichtmitgliedern zu beraten,
  2. über Streitfragen bei der Auslegung oder Anwendung der Satzung und der Vereinsordnung zu entscheiden,
  3. über Beschwerden gegen Entscheidungen des Vorstandes zu entscheiden,
  4. als Berufungsinstanz über Widersprüche gegen die Verhängung von Vereinsstrafen zu entscheiden.

Der Ehrenrat wird nur auf Antrag tätig. Antragsberechtigt sind in Fällen von Absatz a bis c alle stimmberechtigten Vereinsmitglieder, im Falle von Absatz d das betroffene Mitglied.

Der Ehrenrat hat Anträge innerhalb von vier Wochen nach Eingang zu behandeln. Antragsteller und Betroffene sind zu hören. Zeugen können gehört werden.

Der Ehrenrat ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Er entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Die Entscheidung des Ehrenrates ist entgültig und unanfechtbar.

Ehrenratsvorsitzender

Thomas Schleif

Ehrenratsmitglieder

Frank Sommerfeld
Uwe Bankwitz
Thomas Matovic
Rolf Kühn
Gerd Braune

Ehrenmitglieder

Frank Sommerfeld
Uwe Bankwitz
Thomas Matovic
Thomas Schleif
Heinz Stirl

Michael Fischer (Postum 13.08.2018  gest. 24.06.2018)

 

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